Feuerlöscher

Durch das Verbot von FLUORHALTIGEN (PFOS,PFOA) Schaumlöschmittel ab 04.07.2025 möchten wir Sie schon heute darauf hinweisen, bei Neuerwerb auf FLUORFREIHEIT zu achten. Für diverse Feuerlöcher Typen gibt es auch günstige Umrüstsätze oder ab jetzt schon neue FLOURFREIE ABF Feuerlöscher mit bis zu 12 LE.

 Die Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern muss durch Sachkundige gemäß DIN 14406-Teil 4 in regelmäßigen Zeitabständen, die nicht mehr als 2 Jahre betragen dürfen, sichergestellt werden. Diese sogenannte Instandhaltung ist geregelt in der DIN 14 406, Teil 4 und durch die Betriebssicherheitsverordnung. Eine regelmäßige Instandhaltung gilt nicht zwingend für Privatpersonen bzw. Privathaushalte, wird aber zum Schutz Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie dringend empfohlen.

Alle Feuerlöscher werden in Deutschland typgeprüft und zugelassen. Diese Prüfung bestätigt, dass diese Geräte bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. Darüber hinaus wird die maximale Löschleistung in den verschiedenen Brandklassen ermittelt.